Wiedereintritt & Umgemeindung

Wiedereintritt

Wer einmal aus der Kirche ausgetreten ist und dies später bedauert, kann diesen Schritt rückgängig machen und wieder in die Kirche eintreten.

Was muss ich tun, wenn ich wieder eintreten möchte?

Vereinbaren Sie am besten ein Gespräch mit einer Pfarrperson in unserer Gemeinde. In diesem Gespräch geht es dann um die Beweggründe ihres Austritts und Wiedereintritts, um ihre Wünsche an Kirche und um alles, worüber Sie noch gern sprechen möchten. Anschließend sind Sie eingeladen Ihren Wiedereintritt durch die Teilnahme am Abendmahl in einem Gottesdienst zu feiern. Eine erneute Taufe ist nicht nötig, denn diese ist durch Ihren Austritt nicht ungültig geworden.

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?

Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich Menschen über ihren Glauben aus, erhalten Antworten auf Fragen ihres Lebens und Bestärkung für ihr Leben als Christ:innen. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, beispielsweise das Recht ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose und die meisten Rentner:innen). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer bezahlt werden. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommensteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld.

Umgemeindung

Wenn Sie umziehen und sich ummelden, gibt das Bürgeramt die Informationen bzgl. Ihres neuen Wohnortes  an die Landeskirche weiter, die Sie dann automatisch der Gemeinde in Ihrem neuen Einzugsgebiet zuweist. Sind Sie also evangelisches Kirchenmitglied, werden sie im Normallfall in die Gemeinde an Ihrem neuen Wohnort umgemeindet.

Sollten Sie sich aber unserer Weißenseer Gemeinde weiterhin zugehörig fühlen, so können Sie sich umgemeinden lassen. Das bedeutet, dass Sie weiterhin als Mitglied bei uns gezählt werden, auch bei der GKR-Wahl wählen dürfen und sich selbst für den GKR aufstellen lassen können. Außerdem wird Ihre Kirchensteuer dann auch weiterhin anteilig in Weißensee verbleiben. Dafür müssen Sie den Antrag auf Umgemeindung ausfüllen und an das Gemeindebüro oder eine der Pfarrerinnen senden (analog oder digital). Der GKR stimmt dann in der nächsten Sitzung ab (ein formaler Akt) und dann sind Sie offiziell wieder Weißenseer-Gemeindemitglied.

Worauf warten Sie noch? Wir können es kaum erwarten, Sie auch offiziell wieder zu begrüßen!

Beispiel:

Sie haben lange Zeit in Weißensee gewohnt, mögen die Gemeinde und fühlen sich uns zugehörig. Nun ziehen Sie innerhalb Deutschlands um – ob nach Heinersdorf oder Bayern ist egal – möchten aber weiterhin in Weißensee Gemeindemitglied bleiben. Dann füllen Sie das Dokument aus, schicken es an uns, wir stimmen ab und alles weitere Organisatorische übernehmen ebenfalls wir.

Hier finden Sie das Umgemeindungsformular.